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    – Thema: Radverkehr –

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Thema:

Einschätzung des Verfassers
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Erläuterungen des Verfassers:

Seit 1. Januar 2017 hat gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) derjenige, der ein Rad fährt, die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. Dies bedeutet gleichzeitig, dass für Radfahrer die Lichtzeichen für zu Fuß gehende seit 1. Januar in keinem dieser Fälle gelten. Diese Vorgabe ist in Fürstenfeldbruck jedoch bislang nicht überall umgesetzt worden. So ist an der Einmündung Münchner Straße (B2)/Emmeringer Straße von Süden kommend Fahrtrichtung Westen auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg weiterhin kein Fahrradsymbol in der Streuscheiben der Fußgängerampeln vorhanden. Demnach müssten sich Radfahrer jetzt an den Lichtzeichen des Fahrverkehrs orientieren. Absolut absurd, da für Radfahrer von dort an dieser Stelle nicht einsehbar. Bitte Streuscheibe austauschen oder Radfaherfurt noch v o r der Einmündung auf die Straße ableiten und nicht erst dahinter.

Straße/Stelle:

Münchner Str. 41, 82256 Fürstenfeldbruck, Deutschland

Kartenansicht:

Fürstenfeldbrucker-Verkehrsentwicklungsplan: